Seit Januar 2010 ist die novellierte Fassung der EMAS-Verordnung (EMAS III) in Kraft. Ein Umweltmanagementsystem nach EMAS können alle Organisationen einrichten, die ihre Umweltleistung verbessern möchten, unabhängig von ihrer Größe oder Branche, in der sie tätig sind.

Durch die Einführung von EMAS soll die Umweltleistung kontinuierlich verbessert werden, etwa durch eine Steigerung der Energieeffizienz und eine Verringerung der Emissionen, Abwässer, Abfälle. Neben solchen „direkten″ Umweltaspekten werden auch die „indirekten″ Umweltwirkungen, zum Beispiel Verwaltungs- und Planungsentscheidungen oder Beschaffungsverfahren, erfasst und bewertet.

Wir unterstützen Sie bei der Einführung dieses Managementsystems mit allen seinen Besonderheiten gegenüber eines Umwelt-Managementsystems nach 14001.

Nach der Validierung durch den EMAS-Umweltgutachter kann die Organisation sich mit den überprüften Standorten bei den Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern in das nationale EMAS-Register eintragen lassen. Die Eintragung in das EMAS-Register erfolgt unter Einbeziehung der zuständigen Umweltbehörden, die feststellen, dass kein Verstoß gegen einschlägige Umweltvorschriften vorliegt. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens ist die Organisation berechtigt, ihre an den registrierten Standorten erzielten Leistungen im Umweltschutz dem „EMAS-Logo“ zu bewerben.

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